Die neuen Fördersätze und Förderbedingungen liegen vor

Update 28.12.2023

Im Zuge der Haushaltsdebatte wurde leider der „Konjunkturbonus“ wieder einkassiert. Das heißt, es gibt keine 10% extra auf Maßnahmen der Gebäudehülle oder Anlagentechnik. Wie die neuen Fördersätze jetzt genau aussehen, ist hier nachzulesen:

Die Fördersätze gültig ab dem 01.01.2024

Ursprünglicher Artikel:

Das Warten hat ein Ende. Saarland Energieberater liegt jetzt der final abgestimmte Referentenentwurf des neuen BEG (Bundedsförderung für effiziente Gebäude) vor.

Das wichtigste Vorweg: Die Fördersätze werden ordentlich aufgestockt. Und das für den Gebäudehüllenbereich, als auch die Anlagentechnik für die Wärmeerzeugung.

Gebäudehülle/Technik/Effizienzmaßnahmen:

Wer die Gebäudehülle, also Fenster, Dächer oder Dämmung erneuern möchte, konnte bislang bis zu 20 Prozent (15 Prozent Grundförderung und 5% Bonus bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplan) der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Gleiches gilt für Investitionen in sonstige Anlagentechnik, wie beispielsweise eine Lüftung oder smarte Steuerungen zur Verbrauchsoptimierung.

Für diese Effizienzmaßnahmen gibt es jetzt einen zusätzlichen neuen „Konjunkturbonus“ in Höhe von zehn Prozent. Dafür werde ein Sonderbudget in Höhe von drei Milliarden Euro bereitgestellt. Davon sind allerdings zwei Milliarden nur für selbstnutzende Eigentümer reserviert.

Anlagen zur Wärmeerzeugung Geschwindigkeitsbonus:

Frühentschlossene, die ihre alte fossil betriebene Heizung austauschen wollen, bevor sie kaputt geht, erhalten einen Zuschlag. Voraussetzung ist, dass die Anlage 20 Jahre oder älter ist. Im kommenden Jahr gibt es den höchsten „Speedbonus“ in Höhe von 25 Prozent. Danach sinkt der Fördersatz auf 20 Prozent bis Ende 2026, dann auf 15 Prozent bis Ende 2028 und zwölf Prozent bis Ende 2030. Danach schmilzt die Förderung weiter ab, bis auf null ab Januar 2037.


In einer früheren Version der BEG-Novelle waren Vermieter von diesem Speedbonus ausgeschlossen. Jetzt liegt ein Sonderbudget in Höhe von zwei Milliarden Euro extra für Vermieter bereit, mit denen sie den Staat am Heizungsaustausch auch in Mietwohnungen beteiligen können. 


Für Biomasseheizungen, also meistens Pelletheizungen, gibt es den Bonus nur, „wenn diese mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden“, heißt es in dem Papier.

Anlagen zur Wärmeerzeugung Grundförderung:

Die Grundförderung für neue nicht-fossile Heizungen steigt von 25 auf 30 Prozent. Für Wärmepumpen gibt es einen Effizienzbonus in Höhe von fünf Prozent, wenn diese entweder aus Erdwärme gespeist werden oder ein klimafreundliches Kältemittel nutzen.


Wärmepumpen müssen künftig netzdienlich sein, das heißt, der Versorger muss sie aus der Ferne ein- und ausschalten können, um eine Überlastung der Stromnetze verhindern zu können. Dafür benötigen die Geräte eine spezielle Schnittstelle. Ab 1. Januar 2025 werden nur noch Wärmepumpen mit einer solchen Einrichtung gefördert.


Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen bis zu 40.000 Euro erhalten einen Extra-Bonus von 30 Prozent. Insgesamt dürfen auch hier höchstens 70 Prozent Förderquote erreicht werden, wie oben beschrieben.

Förderhöchstgrenzen:

Bislang war es möglich, einen Heizungstausch mit bis zu 60.000 Euro fördern zu lassen. Ab sofort sinkt dieser Betrag auf 30.000 Euro pro Wohneinheit. In Mehrfamilienhäusern reduziert sich der Betrag auf 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und auf jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohnung.


Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle oder von Anlagentechnik (nicht die Heizung) werden trotzdem noch bis 60.000 Euro gefördert, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Für diese Maßnahmen gibt es wie bisher fünf Prozentpunkte Zusatzförderung. Die Höchstgrenze gilt nur für den jeweiligen Bereich – eine Förderung für eine neue Dämmung beispielsweise kann kombiniert werden mit einer Förderung für eine Wärmepumpe.