Anpassungen im Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF)

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird ab dem 16.10.2023 die Förderung im Programm “Wohneigentum für Familien (WEF) (300)” anpassen, um mehr Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen die Möglichkeit zu geben, selbstgenutztes und klimafreundliches Wohneigentum (Neubau oder Ersterwerb) in Deutschland zu erwerben. Die Einkommensgrenze wird um 30.000 Euro angehoben, sodass künftig alle Familien, die ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 90.000 Euro haben, die Förderung WEF erhalten können. Dies gilt für Familien mit einem Kind. Ab dem zweiten Kind erhöht sich die Einkommensgrenze wie bisher um 10.000 Euro je Kind.

Höhere Kreditrahmen und Einkommensgrenzen

Ab dem 16.10.2023 werden auch höhere maximale Kreditbeträge abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder gewährt. Die maximale Kreditbetrag für die Förderstufe “Klimafreundliches Wohngebäude” sind wie folgt:

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Die maximale Kreditbeträge für die Förderstufe “Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG” sind wie folgt:

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro.