Aktuelle Fördersätze im BEG
Sie können für einen Neubau oder die Sanierung zum Effizienzhaus die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung. Die aktuellen Fördersätze im Rahmen des BEG als Einzelmaßnahmen sind wie folgt (gilt auch für Eigenleistungen):
Wichtig zu wissen: Bei den Fördersätzen handelt es sich um Zuschusssätze, die nach Beendigung der Maßnahme durch das Bafa oder die KfW ausgezahlt werden. Für Heizungen beträgt der maximale Fördersatz 70% der Investitinskosten. Für den Geschwindigkeitsbonus muss die alte (über 20 Jahre) Gas-, Öl-, oder Nachtspeicherheizung ausgebaut und nachweislich entsorgt werden. Bei Biomasseheizungen muss kombiniert noch eine Wärmepumpe (bspw. für Brauchwasser) oder eine Solarthermieanlage realisiert werden.
Für die Sanierung in einem Zug zum Effizienzhaus gibt es sowohl einen zinsvergünstigten Kredit der KfW, als auch Tilgungszuschüsse. Und das für Eigen- als auch Auftragsleistungen durch ein Fachunternehmen.
Folgende Fördersätze gelten für die Sanierung einer Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus:
WPB bedeutet Worst-Performing-Building. Der Fördermittelgeber will damit einen zusätzlichen Anreiz schaffen, die aktuell energetisch schlechtesten Gebäude zu sanieren. Ob Ihr Gebäude dazu gehört, kann ich Ihnen mitteilen.
Die KfW hat einen Rechner auf ihren Seiten zur Verfügung gestellt, mit dem Sie ihre indivuelle Ersparnis berechnen können:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/KfW-Vorteilsrechner-Energieeffizient-Sanieren/
Sprechen Sie mich gerne darauf an.