Neue Förderregeln 2026: Was sich bei Heizung, Gebäudehülle und KfW ändert

Eine Frage, die mir in den letzten Wochen sehr häufig gestellt wird: Was gilt denn jetzt eigentlich bei der Förderung? Seit dem 21.07.2026 gibt es neue Regeln in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Und seit dem 29.07.2026 ist zusätzlich das neue Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft.

Das Wichtigste vorweg: Gefördert wird weiterhin, und zwar ordentlich. Aber einiges hat sich verschoben, und manche Boni werden in den nächsten Monaten kleiner. Wer schon eine Zusage vor dem 20.07.2026 erhalten hat, für den ändert sich nichts.

Familie mit Kindern im warmen Wohnzimmer – Förderung für Heizung und Dämmung 2026

Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick über die neuen Förderregeln 2026. Alle Zahlen im Detail finden Sie auf meiner Seite Aktuelle Fördersätze.

Wer ist zuständig? KfW und BAFA

Hier bleibt es übersichtlich. Für die Heizung ist die KfW zuständig. Für die Gebäudehülle, also Dach, Wände und Fenster, und für die sonstige Anlagentechnik ist es das BAFA. Die Sanierung zum Effizienzhaus läuft wieder über die KfW.

Heizungsförderung (KfW 458)

Gefördert wird eine neue, klimafreundliche Heizung in einem bestehenden Wohnhaus. Der Bauantrag für das Haus muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Außerdem müssen Rohre und Heizkörper optimiert werden, inklusive hydraulischem Abgleich.

Die Fördersätze

  • Grundförderung: 30 % für alle Antragsteller
  • Klimageschwindigkeitsbonus: aktuell 16 % für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen
  • Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € Haushaltsjahreseinkommen

Insgesamt sind höchstens 70 % möglich. Bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €) sind es sogar bis zu 80 %.

Gefördert werden für die erste Wohneinheit Kosten bis 28.000 €, für die 2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € und ab der 7. je 8.000 €.

Was weggefallen ist: Den früheren Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr. Für das 1. Quartal 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungsbonus angekündigt. Für Wärmepumpen aus der EU bleiben dann 30 % Grundförderung möglich, für Geräte von außerhalb der EU sinkt sie auf 15 %.

Der Klimageschwindigkeitsbonus

Wer früh tauscht, bekommt mehr. Den Bonus gibt es für Selbstnutzer, wenn die alte Heizung noch funktioniert. Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen zählen unabhängig vom Alter. Gas- und Biomasseheizungen müssen bei Antragstellung seit mindestens 20 Jahren in Betrieb sein.

Wichtig: Der Bonus schmilzt ab. Bis 31.01.2027 sind es 16 %, danach 12 %, ab 01.08.2027 8 %, ab 01.02.2028 4 %, und ab 01.08.2028 entfällt er ganz.

BEG-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (BAFA)

Wer Dach, Fassade, Fenster oder Außentüren erneuern möchte, bekommt 15 % Zuschuss. Gleiches gilt für sonstige Anlagentechnik, wie beispielsweise eine Lüftung, und für die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Für die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung gibt es sogar 50 %.

Für besonders schlecht gedämmte Häuser, das sogenannte „Worst Performing Building“ (WPB), ist für die Gebäudehülle ein Extra-Bonus von 5 % geplant. Er soll im 1. Quartal 2027 kommen.

Der iSFP-Bonus: hier hat sich einiges geändert

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan gibt es weiterhin 5 % obendrauf. Aber die Bedingungen sind strenger geworden:

  • Die Maßnahme muss in Ihrem geförderten Sanierungsfahrplan stehen und innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.
  • Der iSFP muss schon fertig sein, wenn Sie den Antrag stellen.
  • Die 5 % gibt es erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten (brutto), und nur auf den Teil darüber. Ein Beispiel: Bei 40.000 € bekommen Sie den Bonus auf 10.000 €.
  • Für Heizungen gibt es keinen iSFP-Bonus.

Der Sanierungsfahrplan selbst wird vom Bund bezuschusst, beim Ein- und Zweifamilienhaus mit bis zu 650 €, ab drei Wohneinheiten mit bis zu 850 €. Wie so eine Beratung abläuft, lesen Sie unter Ablauf eines individuellen Sanierungsfahrplans.

Ergänzungskredit (KfW 358/359)

Zusätzlich zum Zuschuss können Sie Ihre geförderten Einzelmaßnahmen mit einem KfW-Kredit finanzieren, bis 120.000 € je Wohneinheit. Dafür brauchen Sie eine Zusage der KfW oder einen Bescheid des BAFA, der höchstens 12 Monate alt ist.

Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € haben, bekommen den Ergänzungskredit Plus (358) mit zusätzlich verbilligtem Zins. Alle anderen nutzen den Ergänzungskredit (359) zu marktnahen Zinsen.

Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)

Wer sein Haus in einem Zug zum Effizienzhaus saniert, erhält einen günstigen KfW-Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit, je nach Stufe mit Tilgungszuschuss. Das heißt, ein Teil des Kredits muss nicht zurückgezahlt werden.

Neu ist: Seit dem 21.07.2026 werden nur noch zwei Varianten gefördert. Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE), bei der mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen. Oder die Nachhaltigkeits-Klasse (NH). Insgesamt sind bis zu 40 % Tilgungszuschuss möglich, höchstens 60.000 € je Wohneinheit. Auch die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten wird mit 50 % gefördert.

Meine Tipps: Warum Sie jetzt handeln sollten

Nicht zu lange warten. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 von 16 % auf 12 %. Und auch der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit wird ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate um 750 € kleiner.

Erst den Antrag, dann der Auftrag. Den Antrag stellen Sie immer vor Beginn der Maßnahme. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss ausgezahlt.

Den iSFP vorziehen. Wer größere Maßnahmen an der Gebäudehülle plant, sollte den Sanierungsfahrplan fertig haben, bevor der Antrag gestellt wird. Sonst verschenkt man den Bonus.

Ob Sie in Saarlouis, Merzig, Dillingen oder woanders im Saarland wohnen, ich schaue mir gerne mit Ihnen an, welche Kombination für Ihr Haus am besten passt. Mehr zu meiner Arbeit vor Ort finden Sie auf den Seiten Energieberater Saarlouis, Energieberater Merzig und Energieberater Dillingen.

Häufige Fragen zu den neuen Förderregeln 2026

Gilt für meinen alten Antrag jetzt auch die neue Regelung?

Nein. Wer die Zusage schon vor dem 20.07.2026 erhalten hat, für den ändert sich nichts.

Bekomme ich den iSFP-Bonus auch für die neue Heizung?

Nein. Für Heizungen gibt es keinen iSFP-Bonus. Bei der Gebäudehülle gibt es ihn ab 30.000 € förderfähigen Kosten, und nur auf den Teil darüber.

Wann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus?

Bis 31.01.2027 beträgt er 16 %, ab dem 01.02.2027 noch 12 %. Danach sinkt er halbjährlich weiter und entfällt ab dem 01.08.2028.

Darf ich schon vor dem Antrag mit den Arbeiten beginnen?

Nein. Der Antrag wird immer vor Beginn der Maßnahme gestellt. Das übernehme ich gerne mit Ihrer Vollmacht für Sie.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter von BAFA und KfW.

Wenn Sie Fragen haben oder Ihre Förderung planen möchten, dann kontaktieren Sie mich gerne.

Ihr Saarland Energieberater, Pascal Grohs