Das Fördersystem wird umgebaut. So soll es ab dem 01.01.2024 aussehen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am Montag einen Entwurf zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) an die Verbände zur Stellungnahme geschickt. Der Entwurf ist noch nicht endgültig, denn die beteiligten Ministerien müssen ihn noch abstimmen. Aber was er im Wesentlichen enthält möchte ich hier kurz zusammenfassen:
Neue Fördersätze für Heizanlagen
Die Fördersätze für Heizungen, die die Anforderungen an den Anteil der erneuerbaren Energien erfüllen, werden neu aufgestellt (Gas- und Ölheizungen werden nicht dazu gehören, auch wenn diese zukünftig mit Wasserstoff betrieben werden könnten):
30 % gibt es als Basisförderung. Zusätzliche 30 % werden als Einkommensbonus gewährt, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000,-€ pro Jahr liegt, 20 % bekommt man als Klima-Bonus on Top, wenn man seine mindestens 20 Jahre alte Öl- oder Gasheizung vor dem 01.01.2028 austauscht, und weitere 5 % als Innovationsbonus. Der Einkommens- und Klima-Bonus kann nur von selbstnutzenden Wohneigentümern und auch nur für eine selbstgenutzte Wohneinheit beantragt werden. Für die erste Wohneinheit werden maximal 30.000,-€ der förderfähigen Kosten gefördert, jede weitere Wohneinheit bis zur 7. mit 15.000,-€, und ab der 8. Wohneinheit gibt es je weitere 8.000,-€.
Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle und Heizungsoptimierung
Bei den Effizienzmaßnahmen, wie die Ertüchtigung des Dachs, der Außenwand oder der Optimierung der Heizung, gibt es einen Fördersatz von 15 % plus eventuell 5 % Bonus, wenn man zu seinem Gebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan vorlegen kann. Die förderfähigen Kosten bei der Zuschussförderung für Effizienzmaßnahmen sind bei Wohngebäuden 30.000,-€ je Wohneinheit und erhöhen sich auf 60.000,-€ je Wohneinheit, bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans.
Günstiger KfW Kredit jetzt auch für Einzelmaßnahmen
Außerdem bietet die KfW ab 2024 einen zinsverbilligten Ergänzungskredit ebenfalls für Einzelmaßnahmen an, der für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000,-€ gilt. Damit können für alle Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden die restlichen Kosten (bis maximal 120.000 Euro/Wohneinheit) nach Abzug der Zuschussförderung finanziert werden. Die Zinsverbilligung soll höchstens 4 Prozentpunkte betragen. Um den Ergänzungskredit zu bekommen, braucht man einen Zuwendungsbescheid bzw. eine Zuschusszusage zur Förderung der Einzelmaßnahmen
Sprechen Sie mich gerne an, wenn sie Fragen zu dem neuen Fördersystem haben. Ihr Saarland Energieberater.