Aktuelle Fördersätze 2026 im BEG – iSFP, Heizung & Sanierung

Ihr Energieberater im Saarland erklärt die aktuellen Fördersätze BEG 2026: iSFP Förderung, Heizungsförderung und Zuschüsse für die Sanierung – kompakt im Überblick.

Stand: Oktober 2026 – gültig für Anträge ab dem 21.07.2026

Seit dem 21.07.2026 gelten neue Regeln in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das ist das staatliche Förderprogramm für energetische Sanierungen. Haben Sie Ihre Zusage schon vor dem 20.07.2026 erhalten, ändert sich für Sie nichts. Hier finden Sie die wichtigsten Fördersätze im Überblick. Welche Kombination für Ihr Haus am besten passt, schauen wir uns gerne gemeinsam an – kontaktieren Sie Ihren Energieberater im Saarland.

Die BEG können Sie für zwei Wege beantragen: für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder für einzelne Maßnahmen. Auch die Planung und Baubegleitung durch einen Fachmann wird gefördert. Für die Heizung ist die KfW zuständig. Für Gebäudehülle (also Dach, Wände, Fenster) und Anlagentechnik ist es das BAFA.

Förderung der Energieberatung (iSFP)

Förderung der Energieberatung (iSFP) nach Gebäudeart
Gebäude Zuschuss Maximal
Ein- und Zweifamilienhaus Zuschuss des Bundes 650 €
Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten Zuschuss des Bundes 850 €
Zusatz für Eigentümergemeinschaften (WEG): Erläuterung in der Eigentümerversammlung einmalig 250 €

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist Ihr persönlicher Plan: Er zeigt Schritt für Schritt, wie Ihr Haus energetisch fit wird. Eine Wohneinheit ist eine Wohnung oder ein Haus mit eigenem Eingang, Küche und Bad. Wie die Beratung abläuft, lesen Sie unter Ablauf eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Wichtig: Der Antrag muss beim BAFA gestellt werden, bevor die Beratung beginnt. Das übernehme ich gerne mit Ihrer Vollmacht für Sie.

Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (BAFA)

BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen mit iSFP-Bonus
Einzelmaßnahme Zuschuss iSFP-Bonus
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Außentüren …) 15 % + 5 %
Anlagentechnik (außer Heizung, z. B. Lüftung) 15 % + 5 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15 % + 5 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 % –

So funktioniert der iSFP-Bonus

Die Maßnahme muss in Ihrem geförderten Sanierungsfahrplan stehen. Sie müssen sie innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umsetzen. Der iSFP muss schon fertig sein, wenn Sie den Antrag stellen. Die zusätzlichen 5 % gibt es erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten (brutto). Förderfähige Kosten sind die Ausgaben, die der Staat bei der Berechnung des Zuschusses anerkennt. Die 5 % gelten nur für den Teil über 30.000 €. Ein Beispiel: Bei 40.000 € bekommen Sie den Bonus auf 10.000 €. Für Heizungen gibt es keinen iSFP-Bonus.

Für besonders schlecht gedämmte Häuser ist ein Extra-Bonus von 5 % für die Gebäudehülle geplant. Gemeint sind Gebäude der schlechtesten Effizienzklasse, das „Worst Performing Building“ (WPB). Der Bonus soll im 1. Quartal 2027 kommen.

Heizungsförderung (KfW 458)

Fördersätze der Heizungsförderung (KfW 458)
Baustein Fördersatz Wer?
Grundförderung 30 % alle Antragsteller
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (sinkt ab 01.02.2027, siehe unten) Eigentümer, die selbst im Haus wohnen
Einkommensbonus bis 30.000 € Haushaltsjahreseinkommen 40 % Eigentümer, die selbst im Haus wohnen
Einkommensbonus bis 40.000 € 30 % Eigentümer, die selbst im Haus wohnen
Einkommensbonus bis 50.000 € 10 % Eigentümer, die selbst im Haus wohnen
Höchstfördersatz 70 % bzw. 80 % bei Haushaltseinkommen bis 40.000 € (mit Familienzuschlag, sonst 30.000 €)

Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten

Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten (KfW 458)
Höchstgrenze der förderfähigen Kosten Betrag
1. Wohneinheit 28.000 €
2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 €
ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €

Wichtig zu wissen: Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 01.02.2027. Er wird alle sechs Monate um 750 € kleiner, jeweils zum 01.02. und 01.08. Den früheren Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr. Für das 1. Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus angekündigt. Für Wärmepumpen aus der EU bleiben dann 30 % Grundförderung möglich. Für Wärmepumpen von außerhalb der EU sinkt die Grundförderung auf 15 %.

Gefördert wird eine neue, klimafreundliche Heizung in einem bestehenden Wohnhaus. Der Bauantrag für das Haus muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Außerdem müssen Rohre und Heizkörper optimiert werden, inklusive hydraulischem Abgleich. Dabei wird die Heizung so eingestellt, dass jeder Heizkörper genau die passende Menge warmes Wasser bekommt.

Der Klimageschwindigkeitsbonus

Wer früh tauscht, bekommt mehr. Den Bonus erhalten Selbstnutzer, also Eigentümer, die selbst in der Wohnung oder im Haus wohnen. Er gilt für die eigene Wohneinheit. Die alte Heizung muss noch funktionieren, wenn Sie sie austauschen:

    • Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen: unabhängig vom Alter
    • Gas- und Biomasseheizungen (z. B. Holz, Pellets): nur, wenn sie bei Antragstellung seit mindestens 20 Jahren in Betrieb sind

Die alte Heizung muss fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden. Danach dürfen Sie Ihre Wohnräume nicht mehr mit fossilen Brennstoffen wie Öl, Kohle oder Gas heizen. Ausnahmen sind gasbetriebene Brennstoffzellen und wasserstofffähige Heizungen nach Richtlinie. In Mehrfamilienhäusern gibt es den Bonus nur für die Wohnungen, in denen die Eigentümer selbst wohnen.

Klimageschwindigkeitsbonus nach Antragsdatum
Antragstellung Klimageschwindigkeitsbonus
21.07.2026 bis 31.01.2027 16 %
01.02.2027 bis 31.07.2027 12 %
01.08.2027 bis 31.01.2028 8 %
01.02.2028 bis 31.07.2028 4 %
ab 01.08.2028 entfällt

Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (KfW 358/359)

Zusätzlich zum Zuschuss können Sie Ihre geförderten Einzelmaßnahmen mit einem KfW-Kredit finanzieren. Dafür brauchen Sie eine Zuschusszusage der KfW oder einen Förderbescheid des BAFA. Dieser darf höchstens 12 Monate alt sein.

Vergleich Ergänzungskredit KfW 358 und 359
Ergänzungskredit Plus (358) Ergänzungskredit (359)
Für wen? Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € alle anderen Antragsteller, ohne Einkommensgrenze
Kreditbetrag bis 120.000 € je Wohneinheit bis 120.000 € je Wohneinheit
Zins zusätzlich verbilligt in der ersten Zinsbindung marktnah
Laufzeit / Zinsbindung bis 35 Jahre / bis 10 Jahre

Die aktuellen Zinssätze ändern sich laufend. Sie finden sie direkt bei der KfW.

Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)

Sanieren Sie Ihr Haus in einem Zug zum Effizienzhaus, gibt es einen günstigen KfW-Kredit. Er beträgt bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Je nach Stufe kommt ein Tilgungszuschuss dazu. Das bedeutet: Ein Teil des Kredits wird Ihnen erlassen, Sie zahlen ihn nicht zurück. Seit dem 21.07.2026 werden nur noch zwei Varianten gefördert. Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE): Hier stammen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme. Oder die Nachhaltigkeits-Klasse (NH): Hier wird nachhaltig gebaut, das bestätigt ein Zertifikat.

Tilgungszuschüsse nach Effizienzhaus-Stufe (KfW 261)
Effizienzhaus-Stufe Tilgungszuschuss EE Tilgungszuschuss NH
Effizienzhaus 40 10 % (bis 15.000 €) 15 % (bis 22.500 €)
Effizienzhaus 55 5 % (bis 7.500 €) 10 % (bis 15.000 €)
Effizienzhaus 70 – 5 % (bis 7.500 €)
Effizienzhaus 85 – 5 % (bis 7.500 €)
Effizienzhaus Denkmal 5 % (bis 7.500 €) 10 % (bis 15.000 €)

Boni beim Effizienzhaus

Boni beim Effizienzhaus (KfW 261)
Bonus zusätzlicher Tilgungszuschuss
Worst Performing Building (WPB, Energieeffizienzklasse H) + 10 % (nicht beim EH Denkmal)
Serielle Sanierung (EH 40 / EH 55) + 15 %
Serielle Sanierung (EH 70) + 5 %

Insgesamt sind bis zu 40 % Tilgungszuschuss möglich, höchstens 60.000 € je Wohneinheit. Auch die Planung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten wird gefördert, mit 50 % Tilgungszuschuss.

WPB steht für „Worst Performing Building“. Gemeint sind die Häuser mit dem höchsten Energieverbrauch. Mit dem Bonus will der Staat besonders diese Gebäude in die Sanierung bringen. Ob Ihr Haus dazugehört, prüfe ich gerne für Sie.

Wichtig zu wissen

Die Förderung für Einzelmaßnahmen ist ein Zuschuss. BAFA oder KfW zahlen ihn aus, wenn die Maßnahme fertig ist. Den Antrag stellen Sie immer, bevor die Arbeiten beginnen. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter von BAFA und KfW.

Die KfW bietet auf ihren Seiten Rechner und Tools an, mit denen Sie Ihre individuelle Förderung abschätzen können: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Service/Rechner-und-Tools/

Sprechen Sie mich gerne darauf an. Ihr Saarland Energieberater, Pascal Grohs